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FESTSTELLANLAGEN |
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Aufgaben
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Feuerschutzabschlüsse (Rauchschutz- und Brandschutztüren) müssen ständig geschlossen sein, damit kein Feuer und Rauch in den anderen Brandabschitt eindringen kann. Deshalb müssen diese Türen mit Türschließern ausgerüstet sein. Nach dem Begehen werden die Türen also automatisch durch den Türschließer wieder geschlossen. Aus betriebsbedingten Gründen (z.B. Transport oder freie Begehbarkeit) sollen die Türen für einen barrierefreien Weg offen stehen. Das führt zu einen Widerspruch-der technisch gelöst werden kann.
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Technische Lösung
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Die technische Lösung besteht im Einsatz von sogenannten "Feststellanlagen". Feststellanlagen sind elektro-mechanische Einrichtungen, die gewährleisten. dass die Türen offen gehalten werden können, aber bei einem Brand selbsttätig geschlossen werden. Damit wird die Ausbreitung des lebensgefährlichen Brandrauches im Gebäude verhindert.
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Aufbau einer Feststellanlage
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Komponenten einer Feststellanlage
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Eine Feststellanlage besteht aus folgenden Komponenten (Zahlen beziehen sich auf das vorgestellte Schema):
1. Rauchschalterzentrale (liefert die Versorgungsspannungen und steuert die Auslösevorrichtung). 2. Brandmelder (in der Regel Rauchmelder) wertet die Brankenngößen (z.B.Rauch) aus und signalisiert das Ereignis an die Rauchschalterzentrale. 3. Feststellvorrichtung (z.B.Türschließer mit integrierter elektrohydraulischer bzw. elektromechanischer Feststellung oder Elektromagnet) hält die Tür gegen die Kraft des Türschließers offen. Das Signal des Rauchmelders schaltet die Feststellvorrichtung frei und der Türschließer schließt die Tür. 4. Unterbrechertaster dient zum Auslösen der Feststellvorrichtung, ohne dass eine Brandkenngröße vorliegt.
Feststellvorrichtungen müssen entsprechend der Vorschriften einmal monatlich durch den Betreiber geprüft werden und einmal jährlich durch eine sachkundige Firma gewartet werden.
Diese Wartungen führen wir für Sie aus.
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