Muss der Raum, in dem sich eine Brandmeldezentrale (BMZ) befindet, mit einem Brandmelder überwacht werden?
Ja, in der DIN 14 675 "Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb" wird festgelegt, "... der Aufstellungsort muss durch die Brandmeldeanlage überwacht werden."
Können Brandmelder verschiedener Hersteller kombiniert werden, weil Form und Farbe der Melder nicht gefallen oder eine Altanlage mit Meldern ergänzt werden soll?
Nein. Brandmeldeanlagen sind geprüfte Systeme, die immer als Einheit von Brandmeldezentrale und Brandmeldern entwickelt werden. Auch technisch lassen sich die Produkte verschiedener Hersteller aufgrund unterschiedlicher technischer Parameter meistens nicht kombinieren.
Müssen alle Räume eines zu überwachenden Gebäudes überwacht werden?
Der Überwachungsumfang richtet sich nach behördlichen Vorschriften (Bauordnung, Bauauflagen), den Versicherungsvorgaben und dem jeweiligen Schutzbedürfnis. Grundlage sollte immer die Definition eines Schutzzieles sein.