|
|
|
 |
 |
 |
 |
EINBRUCHMELDETECHNIK |
 |
Aufgabe
|
Eine Einbruchmeldeanlage (EMA) ist eine elektronische Anlage, die einen Einbruchversuch akustisch und optisch meldet. Gleichzeitig werden Personen im Gebäude alarmiert und externe Hilfskräfte informiert. Für einen hohen Einbruchschutz ist die Ergänzung der mechanischen Sicherungen durch eine Einbruchmeldeanlage besonders wirkungsvoll.
|
Vorschriften
|
Bei der Installation von Einbruchmeldeanlagen sind bestimmte technische Vorschriften und Richtlinien zu beachten:
DIN VDE 0833 DIN 14 675 Feuermelde- und Alarmanlagen, Aufbau und BetriebVdS - Richtlinie
|
Funktionsprinzip
|
Der wichtigste Teile einer Einbruchmeldeanlage ist die Zentrale. Die Funktionen der Zentrale sind: - Verarbeitung der von den Alarmmeldern kommenden Signale mit nachfolgender Auslösung von Alarmierungsmitteln (Sirenen, Blitzlampen). - Weitergabe von Meldungen an hilfeleistende Stellen als stiller Alarm über ein Telefonwählgerät. - Überwachung des Verschlusses von Fenstern und Türen. - Auswertung der von den Schalt- und Bedieneinrichtungen kommenden Signale. - Meldungen von Störungen mit Angabe der Störquelle. - Überwachung der Stromversorgung.
|
|
|
Störmeldeanlage
|
Neben der Einbruch- und Überfallmeldung können auch Störmeldungen von technischen Anlagen zu einer ständig besetzten Servicestelle, auf ein Handy oder ein Diensttelefon übertragen werden. Damit können beispielsweise der Ausfall von Heizungen, die Überwachung von Kühlzellen, der Betrieb von Pumpen usw. überwacht werden.
|
Zurück
|
Produkte
|
|